fahrschule-eckental-logo

Leistungen & Informationen

Ihr wisst noch nicht genau welche Unterlagen für einen Führerschein benötigt werden? Welche Vorraussetzungen muss man eigentlich erfüllen, um sich anmelden zu können? Und wie viele Stunden beinhaltet der Theorieunterricht?

Keine Sorge, hier findest du Antworten auf deine wichtigsten Fragen. Wir haben alle von uns angebotenen Führerscheinklassen zusammengestellt und euch eine Übersicht zu den wichtigsten Eckdaten aufgelistet.

Klicke auf die Kacheln, um mehr über die jeweilige Führerscheinklasse zu erfahren.

 

 

Schaltgetriebe

Führerscheinklasse B

Automatik

B197

BF 17

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren

Die Führerscheinklassen B und B197 können im Rahmen des „begleitenden Fahrens“ bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe Kurs
  • Kopie gültiger Personalausweis
  • Sehtest
  • Kopie gültiger Personalausweis der Begleitperson
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Anmeldebogen

Es gelten folgende Regeln für die Begleitperson

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Seit 5 Jahren in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. 3)
  • Höchstens ein Punkt im Verkehrszentralregister der begleitenden Person
  • Beim begleitenden Fahren muss die Begleitperson ihren Führerschein stets mitführen und darf die Promillegrenze (0,5) nicht überschreiten.
  • Es können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden.

Praktische und Theoretische Ausbildung

Siehe B und B197

B

Schaltgetriebe & Automatik (Schlüsselzahl 78)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz fahren. Auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt, sind mit dieser Fahrerlaubnis zugelassen.

Falls die Fahrerlaubnis B (Schlüsselzahl 78) erworben wird, dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Passbild
  • erste Hilfe Kurs (je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
  • Kopie gültiger Personalausweis
  • Sehtest
  • Anmeldebogen

Theoretische Ausbildung

Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse

  • Grundunterricht: 12 Doppelstunden
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

Bei vorhandener Führerscheinklasse – L, AM, A, A2 oder A1

  • Theoretischer Grundunterricht mind. 6 Doppelstunden
  • Klassenspezifischer Grundunterricht 2 Doppelstunden

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung
  • Grundfahraufgaben
  • plus Sonderfahrten

Sonderfahrten sind

  • Überlandfahrt 5 Fahrstunden à 45 Minuten
  • Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
  • Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten

B 197

Schaltgetriebe und Automatik

Seit dem 01.04.2021 gibt es die neue Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz B197). Damit wird die Möglichkeit geschaffen (unter bestimmten Voraussetzungen), die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.

Die Praktische Ausbildung findet mit einem Automatikfahrzeug statt.

Es müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schalter-Fahrzeug gefahren werden (natürlich fährt man solange Schalter, bis es wirklich beherrscht wird). Fahrlehrer und Schüler/in machen eine Testfahrt um festzustellen, ob die Ausbildung als erfolgreich abgeschlossen gilt.

Die praktische Prüfung muss auf dem Automatikfahrzeug gefahren werden und wird dann auch von einem TÜV-Prüfer abgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe Kurs (je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
  • Kopie gültiger Personalausweis
  • Sehtest

Theoretische Ausbildung

Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse

  • Grundunterricht: 12 Doppelstunden
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

Bei vorhandener Führerscheinklasse – L, AM, A, A2 oder A1

  • Theoretischer Grundunterricht mind. 6 Doppelstunden
  • Klassenspezifischer Grundunterricht 2 Doppelstunden

Praktische Ausbildung

  • Grundausbildung
  • Grundfahraufgaben
  • plus Sonderfahrten

Sonderfahrten sind

  • Überlandfahrt 5 Fahrstunden à 45 Minuten
  • Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
  • Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten

 

BE

Anhänger

Voraussetzungen

  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (ausgenommen, die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) gefahren werden.
  • Die Klasse BE setzt die Führerscheinklasse B voraus.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe Kurs ( je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
  • Sehtest ( beim Optiker mit Personalausweis )
  • Kopie vom Personalausweis
  • Anmeldebogen

Theoretische Ausbildung

  • KEINE, da diese bereits mit der Klasse B erworben und abgeprüft wurden.

Praktische Ausbildung

  • Überlandfahrt 3 Fahrstunden à 45 Minuten
  • Autobahnfahrten 1 Fahrstunden à 45 Minuten
  • Nachtfahrten 1 Fahrstunden à 45 Minuten
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

A1

Leichtkrafträder max.125ccm

Leichtkrafträder, max 125 ccm, max. Leistung 11kW und 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm, bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h – Leistung max. 15kW.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Passbild
  • erste Hilfe Kurs
  • Kopie gültiger Personalausweis
  • Sehtest
  • Anmeldebogen

Theoretische Ausbildung

  • Theoretischer Grundunterricht 12 Doppelstunden
  • Klassenspezifischer Grundunterricht 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung besteht aus

  • Grundausbildung
  • Grundfahraufgaben
  • und den Sonderfahrten

Sonderfahrten sind

  • Überlandfahrt 5 Fahrstunden à 45 Minuten
  • Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
  • Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten

    A2

    Motorrad bis 35kW/48PS

    Mit der Führerscheinklasse A2 darf man Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Die Nennleistung des Motors ist auf 35 kW (48 PS) beschränkt. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

    Die Klasse A2 setzt keine anderen Führerscheine voraus und beinhaltet die Führerscheinklassen A1 und AM.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 18 Jahre

    Erforderliche Unterlagen

    • Biometrisches Passbild
    • Erste Hilfe Kurs (je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
    • Kopie gültiger Personalausweis
    • Sehtest
    • Anmeldebogen

    Theoretische Ausbildung

      Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse

      • Grundunterricht: 12 Doppelstunden
      • Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

      Bei einem Vorbesitz der Klasse B (Autoführerschein):

      • Grundwissen in 6 Doppelstunden
      • Klassenspezifischer Unterricht in 4 Doppelstunden

      Praktische Ausbildung

      Bei vorhandener Klasse A1

      Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse (A1), ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss sich jedoch von den Fähigkeiten und Kenntnissen überzeugen und entsprechend notwendige Fahrstunden vereinbaren.

      Praktische Ausbildung ohne Vorbesitz

        • Überlandfahrten 5 Fahrstunden à 45 Minuten
        • Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
        • Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten

        A

        Motorrad

        Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darf man schwere Krafträder über 50 ccm oder über 45 km/h fahren ohne weitere Beschränkungen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Die Klasse A setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus und beinhaltet die Führerscheinklassen A2, A1 und AM.

        Voraussetzungen

        • Mindestalter von 20 Jahren bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
        • Direkter Erwerb mit 24 Jahren

        Erforderliche Unterlagen

        • Biometrisches Passbild
        • Erste Hilfe Kurs (je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
        • Kopie gültiger Personalausweis
        • Sehtest
        • Anmeldebogen

        Theoretische Ausbildung

          Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse

          • Grundunterricht: 12 Doppelstunden
          • Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

          Bei vorhandener Führerscheinklasse A2 ( min. 2 Jahre Vorbesitz)

          • entfällt die theoretische Ausbildung.

          Bei einem Vorbesitz Der Klasse B (Autoführerschein)

          • Grundwissen in 6 Doppelstunden
          • Klassenspezifischer Unterricht in 4 Doppelstunden

          Praktische Ausbildung

          Bei vorhandener Klasse A1 oder A2, weniger als Jahre

          • Überlandfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten
          • Autobahnfahrten 2 Fahrstunden à 45 Minuten
          • Dunkelheitsfahrten 1 Fahrstunden à 45 Minuten

          Praktische Ausbildung ohne Vorbesitz

            • Überlandfahrten 5 Fahrstunden à 45 Minuten
            • Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
            • Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten

            Ü

            Übungs- und Auffrischungsstunden

            Besonders nach längerer Fahrpause empfehlen wir Auffrischungsstunden, um wieder sicher im Straßenverkehr teilzunehmen. 

            Die Stunden können nach individuellen Bedürfnissen sowohl in der Stadt, als auch auf Autobahn oder Landstraße stattfinden. Gerne können Sie Auffrischungsstunden als Gutschein verschenken. Senden Sie uns hierfür bitte eine E-Mail.

              Hast du noch Fragen?

              Dann ruf uns gerne an oder schicke uns eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten findest du hier