Leistungen & Informationen
Ihr wisst noch nicht genau welche Unterlagen für einen Führerschein benötigt werden? Welche Vorraussetzungen muss man eigentlich erfüllen, um sich anmelden zu können? Und wie viele Stunden beinhaltet der Theorieunterricht?
Keine Sorge, hier findest du Antworten auf deine wichtigsten Fragen. Wir haben alle von uns angebotenen Führerscheinklassen zusammengestellt und euch eine Übersicht zu den wichtigsten Eckdaten aufgelistet.
Klicke auf die Kacheln, um mehr über die jeweilige Führerscheinklasse zu erfahren.
BF 17
Begleitendes Fahren ab 17 Jahren
Die Führerscheinklassen B und B197 können im Rahmen des „begleitenden Fahrens“ bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Kurs
- Kopie gültiger Personalausweis
- Sehtest
- Kopie gültiger Personalausweis der Begleitperson
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
- Anmeldebogen
Es gelten folgende Regeln für die Begleitperson
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Seit 5 Jahren in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. 3)
- Höchstens ein Punkt im Verkehrszentralregister der begleitenden Person
- Beim begleitenden Fahren muss die Begleitperson ihren Führerschein stets mitführen und darf die Promillegrenze (0,5) nicht überschreiten.
- Es können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden.
Praktische und Theoretische Ausbildung
Siehe B und B197
B
Schaltgetriebe & Automatik (Schlüsselzahl 78)
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz fahren. Auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt, sind mit dieser Fahrerlaubnis zugelassen.
Falls die Fahrerlaubnis B (Schlüsselzahl 78) erworben wird, dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passbild
- erste Hilfe Kurs (je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
- Kopie gültiger Personalausweis
- Sehtest
- Anmeldebogen
Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse
- Grundunterricht: 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Bei vorhandener Führerscheinklasse – L, AM, A, A2 oder A1
- Theoretischer Grundunterricht mind. 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Grundunterricht 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung
- Grundfahraufgaben
- plus Sonderfahrten
Sonderfahrten sind
- Überlandfahrt 5 Fahrstunden à 45 Minuten
- Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
- Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten
B 197
Schaltgetriebe und Automatik
Seit dem 01.04.2021 gibt es die neue Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz B197). Damit wird die Möglichkeit geschaffen (unter bestimmten Voraussetzungen), die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.
Die Praktische Ausbildung findet mit einem Automatikfahrzeug statt.
Es müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schalter-Fahrzeug gefahren werden (natürlich fährt man solange Schalter, bis es wirklich beherrscht wird). Fahrlehrer und Schüler/in machen eine Testfahrt um festzustellen, ob die Ausbildung als erfolgreich abgeschlossen gilt.
Die praktische Prüfung muss auf dem Automatikfahrzeug gefahren werden und wird dann auch von einem TÜV-Prüfer abgenommen.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Kurs (je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
- Kopie gültiger Personalausweis
- Sehtest
Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse
- Grundunterricht: 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Bei vorhandener Führerscheinklasse – L, AM, A, A2 oder A1
- Theoretischer Grundunterricht mind. 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Grundunterricht 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung
- Grundfahraufgaben
- plus Sonderfahrten
Sonderfahrten sind
- Überlandfahrt 5 Fahrstunden à 45 Minuten
- Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
- Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten
BE
Anhänger
Voraussetzungen
- Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (ausgenommen, die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) gefahren werden.
- Die Klasse BE setzt die Führerscheinklasse B voraus.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Kurs ( je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
- Sehtest ( beim Optiker mit Personalausweis )
- Kopie vom Personalausweis
- Anmeldebogen
Theoretische Ausbildung
- KEINE, da diese bereits mit der Klasse B erworben und abgeprüft wurden.
Praktische Ausbildung
- Überlandfahrt 3 Fahrstunden à 45 Minuten
- Autobahnfahrten 1 Fahrstunden à 45 Minuten
- Nachtfahrten 1 Fahrstunden à 45 Minuten
- Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
- Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
A1
Leichtkrafträder max.125ccm
Leichtkrafträder, max 125 ccm, max. Leistung 11kW und 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm, bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h – Leistung max. 15kW.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passbild
- erste Hilfe Kurs
- Kopie gültiger Personalausweis
- Sehtest
- Anmeldebogen
Theoretische Ausbildung
- Theoretischer Grundunterricht 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Grundunterricht 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus
- Grundausbildung
- Grundfahraufgaben
- und den Sonderfahrten
Sonderfahrten sind
- Überlandfahrt 5 Fahrstunden à 45 Minuten
- Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
- Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten
A2
Motorrad bis 35kW/48PS
Mit der Führerscheinklasse A2 darf man Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Die Nennleistung des Motors ist auf 35 kW (48 PS) beschränkt. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
Die Klasse A2 setzt keine anderen Führerscheine voraus und beinhaltet die Führerscheinklassen A1 und AM.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Kurs (je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
- Kopie gültiger Personalausweis
- Sehtest
- Anmeldebogen
Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse
- Grundunterricht: 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Bei einem Vorbesitz der Klasse B (Autoführerschein):
- Grundwissen in 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht in 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Bei vorhandener Klasse A1
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse (A1), ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss sich jedoch von den Fähigkeiten und Kenntnissen überzeugen und entsprechend notwendige Fahrstunden vereinbaren.
Praktische Ausbildung ohne Vorbesitz
-
- Überlandfahrten 5 Fahrstunden à 45 Minuten
- Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
- Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten
A
Motorrad
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darf man schwere Krafträder über 50 ccm oder über 45 km/h fahren ohne weitere Beschränkungen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Die Klasse A setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus und beinhaltet die Führerscheinklassen A2, A1 und AM.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 20 Jahren bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Direkter Erwerb mit 24 Jahren
Erforderliche Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Erste Hilfe Kurs (je nach Erwerbsdatum des Vorbesitzes)
- Kopie gültiger Personalausweis
- Sehtest
- Anmeldebogen
Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse
- Grundunterricht: 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Bei vorhandener Führerscheinklasse A2 ( min. 2 Jahre Vorbesitz)
- entfällt die theoretische Ausbildung.
Bei einem Vorbesitz Der Klasse B (Autoführerschein)
- Grundwissen in 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht in 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Bei vorhandener Klasse A1 oder A2, weniger als Jahre
- Überlandfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten
- Autobahnfahrten 2 Fahrstunden à 45 Minuten
- Dunkelheitsfahrten 1 Fahrstunden à 45 Minuten
Praktische Ausbildung ohne Vorbesitz
-
- Überlandfahrten 5 Fahrstunden à 45 Minuten
- Autobahnfahrten 4 Fahrstunden à 45 Minuten
- Nachtfahrten 3 Fahrstunden à 45 Minuten
Ü
Übungs- und Auffrischungsstunden
Besonders nach längerer Fahrpause empfehlen wir Auffrischungsstunden, um wieder sicher im Straßenverkehr teilzunehmen.
Die Stunden können nach individuellen Bedürfnissen sowohl in der Stadt, als auch auf Autobahn oder Landstraße stattfinden. Gerne können Sie Auffrischungsstunden als Gutschein verschenken. Senden Sie uns hierfür bitte eine E-Mail.
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Dann ruf uns gerne an oder schicke uns eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten findest du hier.